Mein Leistungsangebot
Gerichts- und Privatgutachten sollten in Anlehnung an die von IHK und HWK festgelegten Richtlinien, durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, erstellt werden. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität.
Doch leider ist es für den Auftraggeber bisher nicht immer leicht gewesen, in der Flut von Anbietern im Sachverständigenwesen, den qualifiziertesten Sachverständigen zu finden. Die spezialisierten Mitarbeiter des Sachverständigenbüros Tolksdorf jedoch, prüfen und begutachten nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den festgelegten Richtlinien der IHK und HWK.
Je nach Art und Umfang der Beauftragung beinhalten unsere Gutachten oder Prüfberichte folgende Punkte: