Mein Leistungsangebot
Gerichts- und Privatgutachten sollten in Anlehnung an die von IHK und HWK festgelegten Richtlinien, durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, erstellt werden. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität.
Inmitten der Vielzahl an Anbietern im Sachverständigenwesen fällt es Auftraggebern häufig schwer, den fachlich besten Ansprechpartner zu identifizieren. Die qualifizierten Mitarbeiter des Sachverständigenbüros Tolksdorf hingegen garantieren Prüfungen und Begutachtungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie gemäß den verbindlichen Richtlinien der IHK und HWK.
In Abhängigkeit von Art und Umfang der Beauftragung beinhalten unsere Gutachten und Prüfberichte unter anderem folgende Inhalte:

